Gemäss liechtensteinischem Recht sind verschiedene Tätigkeiten, welche in der Schweiz ohne besondere Bewilligung ausgeübt werden können, in Liechtenstein den Treuhändern gemäss liechtensteinischem Recht vorbehalten.
Somit kann ich für Sie die folgenden Dienstleistungen in Liechtenstein nicht anbieten:
Die Gründung von Verbandspersonen, Gesellschaften und Treuhänderschaften für Dritte, im eigenen Namen und für fremde Rechnung sowie damit verbundene Interventionen
bei Gerichten und Verwaltungsbehörden;
Übernahme von Verwaltungsmandaten nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie Übernahme von Treuhänderschaften; die Finanzberatung und Wirtschaftsberatung; und die
Steuerberatung.
Ausfüllen Ihrer Steuererklärung:
- Für Privatpersonen ab CHF 110
- Führen von Buchhaltungen für Einzelfirmen sowie
KMU inkl. Quartals- und Jahresabschluss
- Erstellen von Zwischenabschlüssen
- Ausfüllen von Steuererklärungen
- Bewirtschaftung Kreditoren / Debitoren
- Führung des Zahlungsverkehrs
-Führung der Lohnbuchhaltung
- Unterstützung bei Büroarbeiten